Die Senioren & Pflegeresidenz Blaue Villa bietet ihre hervorragenden Leistungen zum Sozialhilfepreis (amtlich geregelter Tagsatz).
Kurzzeitpflege und Urlaubspflege sind von den Bewohner_innen selbst zu bezahlen. Ein Zuschuss durch die Sozialhilfe ist nicht möglich. Es besteht bei der Kurzzeitpflege jedoch für den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit eines Zuschusses vom Bundessozialamt ab einer Pflegestufe 3. Informationen vom Bundesozialamt
Langzeitaufenthalt: Zuerst ist zu entscheiden, ob der/die Bewohner_in Selbstzahler ist oder ob eine Restkostenübernahme durch die Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen des Stmk. Sozialhilfegesetzes erfolgt.
Ist man Selbstzahler, erfolgt die Deckung der Kosten durch die Pension, das Pflegegeld, angespartes Vermögen und eventuell freiwillige Leistungen von Angehörigen.Reichen diese Beträge nicht aus, kann man einen Antrag auf Restkostennübernahme stellen.
Ein Zuschuss durch die Sozialhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind: Mindestens ein Bundespflegegeld der Stufe 4, darunter wird die Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit vom Sozialhilfeverband gesondert geprüft.
Seit 1.7.2014 gibt es in der Steiermark keinen Angehörigenregress mehr. Informationen vom Land Steiermark
In einem solchen Fall verbleiben der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen sowie 46,00 Euro Pflegegeld als Taschengeld monatlich!
Mit der österreichweiten Abschaffung des Pflegeregresses (ab 1.1.2018) ist auch der Selbstbehalt aus dem Privatvermögen nicht mehr nötig.
Urlaubspflege
Tanken Sie neue Kraft, lassen Sie Ihren lieben Angehörigen zur Urlaubspflege in unser Haus kommen und profitieren Sie doppelt: Bei einer Woche Urlaubspflege in der Blauen Villa (ab 495 Euro inkl. aller Top-Leistungen unseres Hauses) ist eine Gesundheits- und Pflegeberatung für den Angehörigen inkludiert. Wir geben Informationen und Tipps weiter, damit es auch der Pflege- bzw. Betreuungsperson gut geht!
Für eine unverbindliche individuelle Beratung über die Kosten, Leistungen sowie die Kostenübernahme durch die öffentliche Hand für Langzeitaufenthalte oder Kurzzeitaufenthalte (Urlaubspflege) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an 03159-4404 oder verwenden Sie unser Kontaktformular.